Gegen Werbung ist ja an sich überhaupt nichts einzuwenden. Immerhin sorgt sie dafür, daß man Angebote wie Twitter, Facebook, Xing oder ähnliches ohne direkte Kosten nutzen kann. Daher habe ich auch überhaupt kein Problem damit, ab und an mal auf einen Werbebanner zu klicken, wenn mich die dahinterstehenden Produkte und/oder Dienstleistungen interessieren könnten.
Ab und an aber vermute ich einfach, daß es sich um ein unseriöses Angebot handelt und klicke daher aus Neugier. So auch geschehen bei www.citydeal.de, einer Website, die irgendwelche Promo-Aktionen, die es eh schon gibt, nochmal anpreist. Völlig unspektakulär und langweilig, möchte man meinen.
Aber immerhin! denke ich mir, während ich die Begrüßungsworte lese, immerhin geben sie meine Daten nicht an Dritte weiter.
Sicherheitshalber klicke ich dann doch noch auf die Datenschutzbestimmungen. „Niemals” ist ja so ein Wort, das in der Werbung mit Vorsicht zu genießen ist. Und die Daten„schutz”erklärung zeigt mir dann auch, daß meine Vorahnung richtig war: Dieses Angebot ist nicht nur überflüssig, sondern tatsächlich vollkommen unseriös.
(Kurze Frage: Wozu sollen hier wohl Dritte genutzt werden?)
Eigentlich denke ich mir, müßte das für die Konkurrenz und deren Anwälte doch ein gefundenes Fressen sein.

19. April, 2010 at 14:30
Lieber Herr GP,
das ist so schlimm gar nicht. Zum einen geht es in der von Ihnen angeprangerten Regelung ganz allgemein um personenbezogene Daten, nicht um E-Mail. Zum anderen gibt die Regelung nur die gesetzliche Erlaubnis in § 28 BDSG wieder. Um einen Vertrag abzuwickeln, dürfen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, genutzt und eben auch an Dritte weitergeben werden. Dabei handelt es sich um ein Recht zur “echten” Übermittlung, nicht nur um eine Auftragsdatenverarbeitung.
Der Satz ist zwar ungeschickt formuliert, aber nicht per se falsch, denn diese Dritten, an die übermittelt werden darf, dürfen selbst wieder – unter dem Primat der strikten Zweckbindung “Durchführung des Vertragsverhältnisses” – die personenbezogenen Daten nutzen.
Auch logisch ist das kein Widerspruch: man könnte ja die Postadresse, nicht aber die E-Mailadresse weitergeben.
Für die Weitergabe der E-Mailadresse und deren Nutzung zu Werbezwecken wäre sowieso eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung erforderlich, weil da neben dem Thema Datenschutz auch der § 7 UWG zu beachten ist.
So, und nun raten Sie mal, was ich für einen Beruf habe.
19. April, 2010 at 14:47
Das ist genau das Problem, das ich mit Juristen habe: Sie nehmen einen für einen „normalen Menschen” völlig klaren Sachverhalt und verbiegen ihn so lange, bis das Gegenteil ausgedrückt wird als da steht.
1. Wir geben Ihre Daten nicht weiter.
Das schließt auch Daten wie E-Mail-Adressen ein. Jedenfalls für jeden normalen Menschen.
2. Wir geben Ihre Daten an Dritte weiter.
Das bedeutet exakt das Gegenteil, ist aber versteckt in einer großen Bleiwüste, auf die man nur per Extraklick gelangt.
Und dabei ist es mir als Kunde völlig wurscht, wie der gesetzliche Rahmen aussieht: Wenn da steht, daß meine Daten nicht weitergegeben werden, dann erwarte ich als Laie: daß meine Daten nicht weitergegeben werden. Undabhängig von §7, 8, 9 oder Zehntausend.
20. April, 2010 at 19:37
Eigentlich recht simpel, ich nutze die Website schon eine Weile. Die Dritten sind die Anbieter der Gutscheine, die erworben werden. Citydeal ist nur der “Zwischenvermittler”. McDoof z.B. liess ihrerzeit teure wasserzeichenmarkierte mit Hologrambildchen versehene Gutscheine drucken und über Citydeal per Post an den Käufer versenden. Diese hatten eine Seriennummer und waren so auf den eigentlichen Käufer registriert.
Das sind die Dritten. Wers schon einmal genutzt hat, versteht die unglückliche Formulierung so, wie sie gemeint ist.
21. April, 2010 at 11:12
Aber dann soll der Verein halt auch nicht damit werben, daß er keine persönlichen Daten an Dritte weitergibt.
21. April, 2010 at 11:13
Jup aber wäre eher unlogisch wenn er sie nicht weitergeben würde.
21. April, 2010 at 11:20
Wie gesagt: Wenn das Unternehmen diese Daten weitergeben MUSS (und ich könnte mir auch andere Möglichkeiten vorstellen, aber das führt zu weit), dann DARF es auch nicht damit werben, es nicht zu tun.
Das ist letztlich auch so, wenn jemand sagt: Das Angebot ist gratis. Und dann doch Geld nimmt. Denn er MUSS ja Geld nehmen, wenn er die Mitarbeiter bezahlen will.
Mir geht es nur und ausschließlich um die falsche Behauptung, Daten würden nicht weitergegeben, im Kleingedruckten aber zu lesen, daß dem doch so ist.
Da hab ich auch irgendwie kein Verständnis. Denn man könnte den „mißverständlichen” (ich behaupte: absichtlich) Satz ja auch einfach von der Seite streichen.
21. April, 2010 at 11:21
Ich verstehe ja, was Sie meinen, denke aber der Satz ist anders gemeint. Sie geben die Daten nur weiter wenn sie für den Abschluss des Verkaufs benötigt werden, nicht aber an andere Dritte.
21. April, 2010 at 11:24
@Sina: Und ich denke halt, daß hier bewußt eine solche Formulierung benutzt wurde. Und selbst wenn sie mißverständlich und aus Versehen gewählt wurde, dann hat sie dort nichts verloren.
21. April, 2010 at 11:25
Schon. Klar.
25. April, 2010 at 14:44
In der heutigen Zeit bin ich gegen den Datenschutz:
Der vergangene, aktuelle und für die Zukunft angestrebte Datenschutz hatte und hat nur ein Ziel:
Die Justiz / der Staat wird alle Informationen über jeden erhalten und damit lückenlose Persönlichkeitsprofiele erstellen.
Der Staat wird bestimmen wer welche Daten sammelt und erhält, um sich damit wieder einen Machtvorteil zu erhalten und weiter auszubauen…
http://www.justice.getweb4all.com/reform.php